1. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der ComS.I.T. AG gelten für alle
Kaufverträge zwischen der ComS.I.T. AG sowie ihren Kunden. Abweichende AGB des Kunden finden nur
dann Anwendung, wenn die ComS.I.T. AG ihre Geltung schriftlich bestätigt hat.
Die ComS.I.T. AG ist berechtigt, ihre AGB für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Es gelten jeweils die
AGB in ihrer aktuellen Fassung, wie sie auf der Website www.com-sit.com veröffentlicht sind.
2. Vertragsschluß
Der Kaufvertrag kommt durch schriftliche Bestätigung der Bestellung oder durch die Auslieferung der
bestellten Ware zustande, sofern die Parteien nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung treffen.
3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt entweder ab Lager oder ab Fabrik auf Gefahr des Kunden. Die Lieferung erfolgt an die
vereinbarte Stelle. Bei geänderter Anweisung trägt der Kunde die dadurch entstehenden Kosten. Mangels
abweichender Vereinbarung verstehen sich die Lieferungen ab Lager, ohne Verpackung.
Für die Lieferung der Ware zugesagte Lieferdaten sind ausschließlich Versanddaten. Der von uns genannte
Zeitpunkt des Versandes gilt ab Lager oder ab Herstellerwerk. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung
bleibt vorbehalten.
Höhere Gewalt oder behördliche Maßnahmen, wie auch Streik oder Aussperrung, die der CimS.I.T. AG
unverschuldet die rechtzeitige Lieferung unmöglich machen, berechtigen sowohl die ComS.I.T. AG als auch
den Kunden, die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung, höchstens jedoch bis zu einer Dauer von drei
Wochen, unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen zu verlängern. Nach Ablauf dieser Frist ist
sowohl der Kunde als auch die ComS.I.T. AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit
dem Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, alleiniges Eigentum der ComS.I.T. AG. Der Kunde ist
berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebes
zu veräußern. Bei einer Veräußerung der gelieferten Ware tritt der Kunde hiermit im voraus die aus dem
Verkauf entstehenden Forderungen an die ComS.I.T. AG ab. Die ComS.I.T. AG ist berechtigt, im Falle des
Zahlungsverzuges die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu untersagen.
Das Recht zur Weiterveräußerung entfällt, wenn der Kunde zahlungsunfähig wird oder über sein
Geschäftsvermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Wird unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet,
so erfolgt die Verarbeitung für die ComS.I.T. AG, ohne daß diese hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache
wird Eigentum der ComS.I.T. AG. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht der ComS.I.T. AG gehörender Ware
erwirbt die ComS.I.T. AG Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zu der anderen Ware zu der Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht der
ComS.I.T. AG gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird die
ComS.I.T. AG entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Miteigentümer. Erwirbt der Kunde durch
Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an die ComS.I.T.
AG Miteigentum nach dem Verhältnis der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung,
Vermischung oder Vermengung. Der Kunde verwahrt in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum der
ComS.I.T. AG stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden
Bestimmungen gilt, unentgeltlich.
Der Kunde ist trotz der Forderungsabtretung bis auf weiteres widerruflich zur Einziehung der Forderungen
aus Warenverkäufen ermächtigt. Erfüllt der Kunde seine Vertragsverpflichtungen gegenüber der ComS.I.T.
AG nicht, kommt er insbesondere in Zahlungsverzug, ist die ComS.I.T. AG berechtigt, nach erfolgloser
Bestimmung einer angemessenen Zahlungsfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware
herauszuverlangen. Die ComS.I.T. AG ist dann zudem berechtigt, vom Kunden Ersatz des entstandenen
Schadens zu verlangen.
Zu anderen Verfügungen über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder zu Verfügungen über die
im voraus abgetretenen Forderungen ist der Kunde nicht berechtigt; insbesondere dürfen die unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und die abgetretenen Forderungen nicht ohne Zustimmung der
ComS.I.T. AG an Dritte verpfändet oder zur Sicherung übereignet bzw. übertragen werden. Bei
Pfändungsmaßnahmen oder sonstigen Beeinträchtigungen der Rechte der ComS.I.T. AG durch Dritte hat
der Kunde unverzüglich die ComS.I.T. AG zu benachrichtigen, die zur Geltendmachung dieser Rechte
erforderlichen Unterlagen (z.B. Abschrift des Pfändungsprotokolls) zu übersenden und dem
Gerichtsvollzieher sowie Pfändungsgläubiger sogleich von den Eigentums- und sonstigen Rechten der
ComS.I.T. AG Kenntnis zu geben.
Übersteigt der Wert der der ComS.I.T. AG gewährten Sicherheiten ihre Forderungen um mehr als 20 %, ist
die ComS.I.T. AG auf Verlangen jederzeit bereit, die darüber hinausgehenden Sicherungsrechte insoweit
nach ihrer Wahl freizugeben. Maßgebend für die Wertbemessung des Sicherungsguts ist der bei einer
Verwertung durch die ComS.I.T. AG zu erzielende Erlös abzüglich der anfallenden Kosten. Soweit dieser
Wert nicht oder noch nicht festgestellt werden kann, gilt als Wert der Nettoeinkaufspreis der betreffenden
Ware minus 20 % hiervon. Für jedes Jahr nach Erwerb der einzelnen Ware ist dieser Wert um einen
weiteren Abschlag von 20 % zu kürzen. Die anfallende Mehrwertsteuer bleibt bei der Wertbemessung außer
Ansatz.
Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware in angemessener Höhe gegen
Feuer, Wasser und sonstige Gefahren auf seine Kosten zu versichern und versichert zu halten. Auf Anfrage
wird der Kunde der ComS.I.T. AG den Versicherungsabschluß und die laufenden Prämienzahlungen
nachweisen. Der Kunde tritt hiermit alle Ansprüche, die bei Beschädigung, Untergang oder sonstigem
Verlust der Ware entstehen, insbesondere Versicherungsansprüche an die ComS.I.T. AG ab.
5. Behandlung von Daten
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, daß seine Daten von der ComS.I.T. AG in dem durch den
Zweck des Kaufvertrages vorgegebenen Rahmen erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die ComS.I.T.
AG wird die einschlägigen Datenschutzbestimmungen beachten.
Der Kunde erklärt sich darüber hinaus damit einverstanden, daß die mit seiner Bestellung im
Zusammenhang stehenden personenbezogenen Daten auch zu gewerblichen Zwecken einschließlich der
Weitergabe an Dritte verarbeitet und genutzt werden.
Die Einverständniserklärung gibt der Kunde durch die Absendung der Daten mittels der ausgefüllten
Eingabemaske ab. Der Kunde hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu
widerrufen. Der Kunde ist ferner berechtigt, nach Eingabe seines Passworts auf der dafür vorgesehenen
Website oder nach schriftlicher oder elektronischer Mitteilung an die ComS.I.T. AG den Bestand und Umfang
seiner gespeicherten Daten einzusehen.
6. Preise, Zahlung
Für die Leistungen der ComS.I.T. AG gilt die bei Auftragserteilung jeweils aktuelle Preisliste, die im Internet
unter der Domain www.com-sit.com abgerufen werden kann. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird
gesondert ausgewiesen und berechnet.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Auftragserteilung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen
nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen werden 2 % Skonto
gewährt. Die Skontogewährung ist ferner davon abhängig, daß das Konto des Kunden sonst keine fälligen
Rechnungsbeträge aufweist. Skontierfähig ist nur der Warenwert ohne Fracht oder Versand.
Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Diskont-, Wechselspesen und Kosten trägt
der Kunde.
Sofern sich der Kunde in Verzug befindet, ist die ComS.I.T. AG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 %
über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens
bleibt der ComS.I.T. AG vorbehalten.
Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn
die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten wurden.
7. Gewährleistung
Die ComS.I.T. AG gewährleistet, daß die gelieferte Ware frei von Konstruktions-, Fabrikations- und
Materialmängeln ist. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf unsachgemäße Behandlung oder
Verwendung sowie Weiterverwendung beschädigter Ware. Die Gewährleistung erlischt, soweit Reparaturen
oder Änderungen an der Ware von Dritten vorgenommen oder wenn Gebrauchsanweisungen nicht befolgt
werden.
Die ComS.I.T AG kann im Falle eines Mangels nach ihrer Wahl diesen beseitigen oder eine mangelfreie
Sache liefern. Ist auch eine wiederholte Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen, kann der
Kunde eine der Wertminderung entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag
zurücktreten. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der ComS.I.T. AG über. Schadensersatzansprüche
bestimmen sich ausschließlich nach Maßgabe der Ziffer 8.
Eine Bezugnahme auf DIN-Normen beinhaltet grundsätzlich die nähere Warenbezeichnung und stellt keine
vereinbarte Beschaffenheit der Ware durch die ComS.I.T. AG dar, es sei denn, daß eine solche
Beschaffenheitsvereinbarung ausdrücklich getroffen wurde.
Der Kunde ist verpflichtet, der ComS.I.T. AG offensichtliche Mängel der Ware unverzüglich, spätestens
jedoch sieben Tage nach Ablieferung der Ware schriftlich mitzuteilen. Zeigt der Kunde innerhalb dieses
Zeitraums keinen Mangel an, so gilt die Ware als mangelfrei und vertragsgemäß genehmigt.
Erkennbare oder verdeckte Mängel hat der Kunde schriftlich anzuzeigen, sobald sie offensichtlich sind,
spätestens innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Wird der ComS.I.T. AG ein solcher Mangel nicht
rechtzeitig angezeigt, so entfällt jede Gewährleistung.
Die Verjährungsfrist berechnet sich ausschließlich nach Maßgabe der Ziff. 9.2.
8. Haftung
8.1 Schadensersatzansprüche des Kunden - mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung vertragswesentlicher Rechte
und Pflichten (sog. Kardinalpflichten) - sind insofern ausgeschlossen, als sie nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit der ComS.I.T. AG oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Falle
leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung der ComS.I.T. AG auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden.
8.2 Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig vom Rechtsgrund.
8.3 Eine etwaige Haftung als Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch die vorstehende
Regelung in Ziff. 9.1. unberührt.
9. Verjährung
9.1 Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund von schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit bzw. aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unserer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie aufgrund von Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden, verjähren
in den gesetzlichen Fristen. Gleiches gilt, wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware
übernommen haben oder gem. Ziff. 9.3 haften. Die gesetzlichen Fristen gelten ebenfalls für Mängel bei
einem Bauwerk oder für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk
verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
9.2 Alle sonstigen Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab Lieferdatum.
10. Widerruf
Ist der Kunde Verbraucher, kann er seinen der ComS.I.T. AG erteilten Auftrag nach § 361 a BGB widerrufen.
Der Widerruf ist schriftlich oder durch Rücksendung der Ware binnen zwei Wochen zu erklären. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Bei Bestellungen bis zu einem Wert von € 40,00 hat der
Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. Die Widerrufsfrist beginnt erst nach erfolgter
Information des Verbrauchers nach § 2 FernAbsG sowie nach einer Belehrung über sein Widerrufsrecht,
nicht jedoch vor dem Tag, an dem der Kunde die Ware erhält.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, sind Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten der Parteien aus dem Vertragsverhältnis Freising.
12. Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
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Angezeigte Währung
EURO (€)
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